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Ausgleichskasse

Als Mitglied von ospita profitieren Sie von den günstigen Konditionen unserer verbandseigenen Ausgleichskassen!

Konditionen Ausgleichskasse Privatkliniken und Familienausgleichskasse

Mit einer Mitgliedschaft bei ospita profitieren die Gesundheitsunternehmen unter anderem von der Möglichkeit, ihre Sozialversicherungsbeiträge über die seit 1986 aktive Ausgleichskasse Privatkliniken abzurechnen und damit von den günstigen Verwaltungskostensätzen dieser Kasse zu profitieren. Diese Sätze betragen 0.3%–0.4% der AHV-Beiträge.

Bei der Familienausgleichskasse kann in den meisten Kantonen eine eigene Familienausgleichskasse mit vorteilhaften Beitragssätzen angeboten werden. Die gesamtschweizerisch gesetzlich vorgeschriebenen Zulagen werden durch die Kasse bezahlt. Die AHV/IV/EO- und ALV-Beitragssätze sind in der ganzen Schweiz gleich hoch. Die Beiträge an die kantonalen Familienausgleichskassen und die Beiträge der Verwaltungskosten sind jedoch je nach Ausgleichskasse unterschiedlich. Die Konditionen für die Verwaltungskosten sind im Vergleich mit den öffentlichen Ausgleichskassen günstiger. Die FAK-Beitragssätze liegen grossmehrheitlich unter denen der öffentlichen Familienausgleichskassen.

Gerne stehen die Fachleute für Auskünfte zur Verfügung: Ausgleichskasse Privatkliniken, Murtenstrasse 137a, 3008 Bern, +41 31 390 23 22, info@akba.ch, www.akph.ch / Barbara Ghirardin, direkt:  +41 31 390 23 42